FRANCE EXCELLENCE EUROPA STIPENDIEN

Bewerbungen bis 30. April 2025 geöffnet

Das Stipendienprogramm "France Excellence Europa" ermöglicht es Studierenden aus 26 Ländern der Europäischen Union, ein Stipendium zu erhalten, um an einer französischen Hochschule auf Master-Ebene zu studieren.

France Excellence Europa

Bedingungen für die Förderfähigkeit

  • Die Staatsangehörigkeit eines der folgenden 26 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union besitzen: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern.
  • Zum Zeitpunkt des Beginns der Mobilitätsphase in Frankreich zwischen 18 und 25 Jahren alt sein;
  • An einer französischen Hochschuleinrichtung für einen Master 1 oder Master 2 im akademischen Jahr 2025-26 zugelassen sein;
  • Sie dürfen nicht Inhaber eines französischen Hochschulabschlusses sein oder derzeit in Frankreich zur Erlangung eines Abschlusses eingeschrieben sein, der von einer französischen Einrichtung verliehen wird;
  • Sie dürfen kein Stipendium von Erasmus+, der AUF oder einem anderen französischen Ministerium erhalten.

Studierende mit französischer Staatsangehörigkeit, einschließlich Doppelstaatsangehöriger, sind nicht teilnahmeberechtigt.

Förderfähige Themenbereiche

  • Kultur und kulturelles Erbe
  • Bildung, Pädagogik
  • Französische Sprache und Zivilisation, Fremdsprachen und Zivilisationen und Europastudien
  • Politik- und Rechtswissenschaften
  • Gesundheit
  • Umweltwissenschaften
  • Digitales

    Dauer des Stipendiums

Maximal 12 Monaten bei einer Einschreibung in M2
Maximal 24 Monaten bei einer Einschreibung in M1

Mehr Informationen über das Programm und die Bewerbungsverfahren erhalten Sie hier.


SSHN EXZELLENZSTIPENDIEN

Bewerbungen bis 1. April 2025 geöffnet

Stipendien

Das Institut français d'Autriche und das französische Ministerium für Europa und Auswärtige Angelegenheiten schreiben Leistungsstipendien für kurze wissenschaftliche Forschungsaufenthalte (1-6 Monate) in Frankreich aus.

Diese richten sich an Doktorand*innen, Postdocs und ambitionierte junge Forscher*innen, die ihre Dissertation innerhalb der letzten 5 Jahre verfasst haben und in einer österreichischen Forschungseinrichtung beschäftigt sind. Diese Mobilität soll jungen Forscher*innen ermöglichen, ihre Forschungstätigkeit in Frankreich zu vertiefen und neue Kooperationen einzugehen. 

Allgemeine Informationen

Bewerberprofil

  • Doktorand*innen aus Österreich oder mit Wohnsitz in Österreich, die an einer österreichischen Hochschuleinrichtung oder einem Forschungszentrum eingeschrieben sind ;  

  • Junge Forscher*innen (Post-Doktorand*innen oder Forscher*innen, deren Dissertation zum Zeitpunkt der Ankunft in Frankreich weniger als 5 Jahre alt ist), Österreicher*innen oder mit Wohnsitz in Österreich.

Kurze Forschungsaufenthalte und Promotionsstudien können  unter bestimmten Bedingungen in englischer Sprache durchgeführt werden (siehe Regeln). 

Bereiche

Dieses Programm gilt für alle wissenschaftlichen Bereiche.

Dauer

Von 1 bis 6 Monaten zwischen Juli und Dezember eines Jahres.
Die kurzen Forschungsaufenthalte haben eine Dauer von 1 bis 6 Monaten und müssen in Frankreich an einer Universität, einem Forschungszentrum oder einem Universitätskrankenhaus (CHU) vor dem 31. Dezember desselben Kalenderjahres absolviert werden.

Stipendiumsbetrag

1.704 Euro pro verbrachtem Monat in Frankreich.

Bewerbungsfrist

1. April 2025 (23:59) (statt 20. März)

Achtung: Die französische Staatsangehörigkeit (auch im Falle einer doppelten Staatsangehörigkeit mit französischer Staatsbürgerschaft) schließt die Gewährung eines Exzellenzstipendiums aus.

Zusammenstellung der Bewerbungsunterlagen

Das Bewerbungsverfahren für ein Stipendium der französischen Regierung besteht aus zwei Schritten:

  1. Füllen Sie das Formular aus und lesen Sie die Regeln aufmerksam durch.

  2. Senden Sie die im Formular angeführten Dokumente marguerite.comoy@institutfr.at und vienne@campusfrance.org mit dem Betreff "SSHN_Namen" und halten Sie sich an die in Klammern angegebene Nomenklatur für jedes Dokument sowie an die angegebenen Fristen.

Unvollständige und nach Ablauf der Frist eingereichte Unterlagen werden als nicht förderfähig anerkannt.